Die Kultusministerkonferenz und die VG Wort haben sich darauf verständigt, die Vereinbarung zur pauschalen Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in elektronischen Semesterapparaten bis zum 28. Februar 2018 zu verlängern. Textauszüge aus geschützten Werken können bis dahin wie bisher im durch § 52a UrhG festgelegten Umfang in elektronische Semesterapparate eingestellt werden.
Zum 1. März 2018 soll das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft treten. Über die Details des Gesetzes in Bezug auf das Angebot der elektronischen Semesterapparate werden wir Sie ausführlich informieren.